Salut, On Mon, Jul 13, 2009 at 04:47:08PM +0200, Andreas Fink wrote: > Also auf meinem Büchlein steht "Einladung zur Vernehmlassung" und > nicht Gesetz, Vorschrift oder ähnliches. Also sowas wie "wir wollen > folgendes ins Gesetz schreiben. Was haltet ihr davon." Eine > Vernehmlassung kann aber meiner Meinung nach nur öffentlich sein und > nicht vertraulich. Ich bin daher der Auffassung dass wenn ich was > UNAUFGEFORDERT zugeschickt kriege und ich das noch kommentieren darf, > dann darf ich das auch veröffentlichen. Oder hab ich mit dem EJPD ein > NDA unterzeichent und weiss nix mehr davon?
Reden wir hier alle von demselben Büchlein…?
Tonnerre
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