Salut,

On Mon, Jul 13, 2009 at 04:47:08PM +0200, Andreas Fink wrote:
> Also auf meinem Büchlein steht "Einladung zur Vernehmlassung" und  
> nicht Gesetz, Vorschrift oder ähnliches. Also sowas wie "wir wollen  
> folgendes ins Gesetz schreiben. Was haltet ihr davon." Eine  
> Vernehmlassung kann aber meiner Meinung nach nur öffentlich sein und  
> nicht vertraulich. Ich bin daher der Auffassung dass wenn ich was  
> UNAUFGEFORDERT zugeschickt kriege und ich das noch kommentieren darf,  
> dann darf ich das auch veröffentlichen. Oder hab ich mit dem EJPD ein  
> NDA unterzeichent und weiss nix mehr davon?

Reden wir hier alle von demselben Büchlein…?

                                Tonnerre

Attachment: pgpsBz20qNUGj.pgp
Description: PGP signature

_______________________________________________
swinog mailing list
[email protected]
http://lists.swinog.ch/cgi-bin/mailman/listinfo/swinog

Antwort per Email an