Als schweizer Firma unterstehst du schweizer Recht.
Wenn deine Server auch in der Schweiz stehen, kann dir das Ausland egal sein.

Dein Kunde wiederum kann dem ausländischen Recht unterstehen. D.h. dein Kunde 
muss dann ev. dafür sorgen das seine Ermittlungsbehörden zugriff kriegen, das 
ist dann aber nicht dein Problem.

> On 03 Mar 2015, at 12:04, Benoit Panizzon <[email protected]> wrote:
> 
> Hallo zusammen
> 
> Wir bieten einen Email Hosting Service für Kunden und andere Provider an.
> 
> Wir haben nun einen potentiellen Interessenten im Ausland. Einen ISP.
> 
> Nun stellt sich die Frage, nach welchem Recht wir den Service erbringen
> müssen. Gilt, weil der Service in der Schweiz erbracht und die Mailboxen auf
> Storage in der Schweiz liegen, Schweizer Recht?
> 
> Oder gilt, da der ISP sozusagen Reseller unserer Dienstleistungen ist, was
> Legal Intercept, Überwachung und Anforderung an Logging betrifft, das Recht im
> Land des ISP der unsere Leistung unter seinem 'Markennamen' verkauft?
> 
> Was also heissen müsste, dass wir unser System möglicherweise entsprechend
> anpassen und entsprechende Schnittstellen für die Überwachung aus einem
> Drittstaat anbieten müssten?
> 
> Gruss
> 
> Benoit Panizzon
> --
> I m p r o W a r e   A G    -
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