Der Bundesrat hat gestern Mittwoch mitgeteilt, dass sich der Bund bei der Bek�mpfung der Netzwerkkriminalit�t verst�rkt engagieren wolle. Zu diesem Zweck will er die strafrechtliche Verantwortlichkeit f�r illegale Internet-Inhalte speziell regeln und neue Ermittlungsm�glichkeiten auf Bundesebene vorschlagen. Das EJPD wird 2004 entsprechende Vorschl�ge in die Vernehmlassung schicken. Darin fliessen auch die bisher unter Verschluss gehaltenen Ergebnisse der Expertengruppe "Netzwerkkriminalit�t" ein, die seit Herbst 2001 untersucht hat, wie Rechtsverletzungen im Internet verhindert oder geahndet werden k�nnen. Zudem wurden auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Genesis" ber�cksichtigt, die sich speziell mit Kinderpornografie besch�ftigt. Gem�ss Medienmitteilung des Bundesrates schl�gt die Expertenkommission Netzwerkkriminalit�t in Anlehnung an die E-Commerce-Richtlinie EU vor, das Strafgesetzbuch (StGB) um eine neue spezielle Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Internet zu erg�nzen. Der Autor und der Content Provider (Inhaltsanbieter) sollen f�r die von ihnen ausgehenden illegalen Internetinhalte strafrechtlich voll verantwortlich sein. Der Hosting Provider soll f�r illegale Inhalte nur beschr�nkt verantwortlich sein, zum Beispiel wenn er von Dritten erhaltene Hinweise auf solche Inhalte nicht an die Strafverfolgungsbeh�rden weiterleitet. Der Access Provider soll hingegen f�r die illegal zirkulierenden Inhalte nicht verantwortlich gemacht werden k�nnen. Dieser Grundsatz d�rfte viele Access Provider aufatmen lassen, denn eine Untersuchungsrichterin des Kantons Waadt hatte bereits eine solche Sperrverf�gung entlassen. Das Berufungsgericht hatte diese dann zwar im Mai wegen mangelnder Rechtsgrundlage aufgehoben, die Untersuchungsrichterin hatte jedoch im Juni erneut von den Providern verlangt, die betreffenden ehrverletzenden Sites zu sperren, da sie sich sonst als Mitt�ter schuldig machten.

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