Hi! Da ich gerade eine Diskussion wegen Service / Residential laufen habe, möchte ich mich jetzt mit einer an diese Gruppe herantreten.
Gbit es innerhalb von geschlossenen Ortsschaften Gemeindestraßen (Nicht Privat), welche keinen Namen haben? Als rechtliche Grundlage habe ich mal gefunden: =============== § 13 Tiroler Straßengesetz: ========================= (4) In der Verordnung über die Erklärung einer Straße zur Gemeindestraße sind ihre Bezeichnung und ihr Verlauf sowie allfällige Benützungsbeschränkungen nach § 4 Abs. 2 festzulegen. ========================= Für mich bedeutet dies: Es kann keine Gemeindestraße ohne Bezeichnung geben. Ich würde mal sagen Straßenname = Bezeichnung der Straße. Andere Rechtsmeinungen? Lg Stefan _______________________________________________ Talk-at mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at
