On 2011-03-18 12:43, Friedrich Volkmann wrote:
Ich würde sagen, wir taggen, was angeschrieben ist. Die OSM ist kein
Rechtsinformationssystem.

Also maxspeed=walking_speed :-).

, und in Ermangelung eines Schildes gilt für mich die Judikatur (auch
wenn sie unrealistisch ist und sich keiner dran hält - bei Unfall gilt
sie).

Es sei denn, der nächste Richter entscheidet anders.

Wir wissen nicht mal, was in dem Urteil genau drinsteht.

Das im Wikipedia-Artikel erwähnte Urteil kennst Du ja, oder?

Ein weiteres aus 2004 (http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20040923_OGH0002_0020OB00171_04T0000_000/JJT_20040923_OGH0002_0020OB00171_04T0000_000.html) erwähnt ebenfalls 4-5 km/h ("...Schritttempo, also mit 4 km/h..." und "...Schrittgeschwindigkeiten von 4 bis 5 km/h..."). Ich glaube kaum, dass irgendein Richter in AT eine so deutliche Ansicht des OGHs einfach ignoriert.

Tschau, Andreas

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