Hallo Friedrich, (lass Dich nicht davon Abschrecken, dass das Thema teilweise "Klettern" ist, es geht um's gleiche...)
1) OEAV_Rechts_Infotext_2004.pdf http://www.tor.at/~McMer/mountain/wegefreiheit/OEAV_Rechts_Infotext_2004.pdf Auf Webseite des OeAV (fuer mich) nicht mehr zu finden. Stammt aber von dort, download etwa vor einem Jahr. 2) bergundsteigen-2001-03-15-17-rechtliches_klettern_verboten.pdf http://www.bergundsteigen.at/file.php/archiv/2001/3/15-17%20%28klettern%20verboten%29.pdf http://www.tor.at/~McMer/mountain/wegefreiheit/bergundsteigen-2001-03-15-17-rechtliches_klettern_verboten.pdf 3) bergauf-2007-2-weber-betretungsfreiheit.pdf http://www.alpenverein.at/portal/Home/Downloads/Bergauf_2_07/Weber.pdf http://www.tor.at/~McMer/mountain/wegefreiheit/bergauf-2007-2-weber-betretungsfreiheit.pdf 4) oeav-wegefreiheit_im_wald.pdf http://www.alpenverein.at/portal/Service/Downloads/Rechtsfragen/WEGEFREIHEIT%20IM%20WALD.doc http://www.tor.at/~McMer/mountain/wegefreiheit/oeav-wegefreiheit_im_wald.pdf Ausserdem gab's entsprechende Artikel in Papierform: A) Magazin "Alpenverein" (heute: "bergauf"), 1/01, S. 23 "Auf Schitour mit Recht!!" (von <[email protected]>, leider nicht im WWW) http://www.tor.at/~McMer/mountain/wegefreiheit/oeav-alpenverein-2001-1-s20-kapelari-schitour_mit_recht.pdf Fazit fuer mich: I) Jagdgesetzlich gibt de-facto keine Betretungsverbote, nur Wegegebote. II) Nicht jeder Jäger ist ein Jagdschutzorgan. Ein solches muss das Jagdschutzabzeichen tragen und einen Dienstausweis mitfuehren. Andere Jäger sind getrost zu ignorieren (was Ausweispflicht u.ae. betrifft). B) Magazin "Alpenverein" (heute: "bergauf"), leider ohne Angabe der Ausgabe/Seite in meinem Archiv, Titel: "Wo nicht jedermann darf", (von <[email protected]>. http://www.tor.at/~McMer/mountain/wegefreiheit/oeav-alpenverein-XXXX-X-X-kapelari-wo_nicht_jedermann_darf_wegefreiheit.pdf -> Leider sind "wissenschaftliche Zwecke" ein Sperrgrund. Untenstehend noch Kommentare inline. [email protected] (Friedrich Volkmann), 2011.04.28 (Thu) 10:04 (CEST): > Was macht man in so einem Fall? Bei Nacht und Nebel übern > Stacheldrahtzaun klettern? Oder muss dieses unselige Jagdrevier für > ewig ein weißer Fleck in der Landkarte bleiben? > > Zur Vorgeschichte: > Das war ein mit 2002-2010 befristetes forstliches Sperrgebiet. Darum > freute ich mich sehr auf das neue Jahr. Doch im Jänner stand ich > wieder vor versperrten Toren. Ich fragte bei der Gemeinde Gaaden > nach. Die Antwort war, dass die Frist bis 2019 verlängert wurde! > (Die neuen Tafeln waren nur noch nicht angebracht.) Details müsse Ich gehe davon aus, dass eine Verordnung ohne Tafeln nicht als Verlautbart gilt. > ich bei der Forstabteilung der BH Mödling erfragen. Was ich tat. Ein > Ing. Guido Dzerowicz schrieb mir: > "In dem von Ihnen angesprochenen Waldgebiet sollen in den nächsten > Jahren von der > Universität Wien Forschungen durchgeführt werden. Damit diese > Arbeiten entsprechend durchgeführt werden können, ist eine Sperre > des Jagdgebietes erforderlich." > Diese Wischiwaschi-Angaben sind natürlich nicht überprüfbar und ich Als Partei wuerde ich Einsicht in die Verordnung/den Bescheid verlangen. > fragte nach dem Institut. Keine Antwort. Also offensichtlich hat man > da ein linkes Ding gedreht um vom Jagdrevier die Wanderer Davon bin ich ueberzeugt! Siehe allerdings oben, A) Wenn's ein bloeder Schmaeh ist (= es gibt gar keinen Rechtsetzungsakt), dann wird beim Betreten nichts passieren und das Verfahren einschlafen, wenn Du Einsicht in die Verordnung/Bescheid verlangst. (Hab' ich mit dem Magistrat Linz hinsichtlich Parkstrafen schon oft gespielt.) Wenn's einen Rechtsetzungsakt gibt, dann muesste ein Gericht klaeren, ob eine derartige Sperrdauer gerechtfertigt ist, fuerchte ich. > fernzuhalten. Nachdem vom ÖTK, wo ich Mitglied bin, keine > Unterstützung kam ("dagegen kann man nichts machen", "das war dort > schon immer abgesperrt", "dort sind die Naturfreunde in Mödling > zuständig"), verlor ich die Lust den einsamen Kämpfer fürs freie Ich wuerd' 'mal <[email protected]> kontaktieren. > Betretungsrecht zu geben und fragte stattdessen beim Jagdgut direkt > um eine Ausnameerlaubnis an. Das war die Antwort: Laut 4) solltest Du glaub' ich auf Wanderer- und nicht auf mapper machen! Toi-toi-toi, Marcus > -------- Original Message -------- > Subject: AW: Kartierung > Date: Thu, 28 Apr 2011 09:11:00 +0200 > From: Ing. Thomas Fröschl <[email protected]> > To: 'Friedrich Volkmann' <***@volki.at> > > Sehr geehrter Herr Volkmann ! > Danke für ihre Anfrage ! > Es besteht kein Interesse. Mit freundlichen Grüßen Mag. Diana Fröschl > > -----Ursprüngliche Nachricht----- > Von: Friedrich Volkmann [mailto:***@volki.at] > Gesendet: Montag, 18. April 2011 13:12 > An: [email protected] > Betreff: Kartierung > > > Sehr geehrter Herr Ing. Fröschl, > ich kartiere für die Openstreetmap (www.openstreetmap.org) und denke, dass > es durchaus auch in Ihrem Interesse ist, wenn das Gut Waldhof und seine > Sehenswürdigkeiten in Landkarten aufscheinen. Darum möchte ich anfragen, ob > ich in einer jagdfreien Zeit für ein paar Stunden Zutritt ins > Jagdrevier/Sperrgebiet erhalten kann, um die GPS-Koordinaten der Kapelle, > der Höhle (Elferloch), der Gipfel, der Quelle und vielleicht einiger anderer > interessanter Objekte zu erfassen? > > Grüße, Friedrich Volkmann _______________________________________________ Talk-at mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at
