Servus! Heute (21. Juni) um 10:24 meinte Marijan Writz:
> zum Kommentar von Boris: > bin auch kein Jurist, würde das ganze aber nicht so einfach sehen. > Nur weil ich ein veröffentlichtes Dokument benutze, heißt das noch > lange nicht, dass es auch lizenztechnisch in Ordnung ist. Die > Unterscheidung zwischen "auf dessen Basis" und "mit dessen Hilfe" > kann ich nicht ganz nachvollziehen. > Ich bitte mal um eine Klarstellung, war du unter "den Stadtplan als Vorlage > zu verwenden" verstehst? Also was ich meine (wohlgemerkt als juristischer Laie): Wenn du z.B. ein Bildschirmfoto des Stadtplans ungefragt auf deine Homepage tust, dann ist das eine Copyright Verletzung, das ist eh klar. Genau so wäre es, wenn ein Bildschirmfoto des Plans als Hintergrund im Editor verwendest, und die Punkte abzeichnest. Wo ich so meine Zweifel habe, ob das überhaupt ein Copyrightverstoß ist, ist folgendes: Du schaust den Plan an, und stellst fest, auf dem Plan ist auf Höhe von Hausummer xyz ein Automat. Daraufhin suchst du dir die Hausnummer xyz auf der OSM-Karte und zeichnest dort einen Automaten ein. Du hättest die Tatsache, dass dort ein Automat ist, genauso bei einem Spaziergang entdecken können. Das alleine wäre mir allerdings noch nicht genug, aber da ist ja noch die Mail von Hrn. Ranninger (dem Leiter der Abt. GIS), der dich ja geradezu auffordert, so vorzugehen. Besser wäre allerdings eine klipp und klare Aussage wie "Ja, wir haben keine Bedenken, wenn Sie die im Stadtplan ersichtlichen Örtlichkeiten in OSM übernehmen" (ich würde tunlichst das Wort "Daten" vermeiden und mich auch nicht auf einzelne Features festlegen, denn der Stadtplan gibt ja noch einiges mehr her: Hausnummern, Schulen, Ämter, ...). Das wäre die beste Lösung, weil dadurch die Daten frei benutzbar wären. Bei den OGD Portalen gibt es das Problem, dass so gut wie immer Namensnennung gefordert wird und da tut sich OSM etwas schwer - wir können weder garantieren, dass der source tag immer verwendet wird, noch dass er im Zug von späteren Bearbeitungen unversehrt bleibt. Für einige OGD Portale (Wien, Tirol, Vorarlberg) haben wir das durch Namensnennung auf der OSM copyright Seite erfüllt [1], bei anderen durch Eintragung im Wiki auf der potential data sources Seite [2] (die aber auf deutsch von der englischen Version abweicht) und/oder auf der Wikiproject Austria Seite [3]. Wie man sieht, ist das alles recht inkonsistent. Für eine Eintragung auf [1] (die einzige saubere Lösung) bedarf es aber der Mithilfe eines OSM Webmasters, und dann muss auch noch die deutsche Übersetzung via translatewiki erstellt werden, das ist ein nicht unbeträchtlicher Aufwand. Zudem muss man vorher eine Zustimmung für diese Vorgehensweise beim Lizenzgeber erwirken. Den Datenverantwortlichen ist es meistens gar nicht klar, warum wir so penibel Zustimmungen anfordern. Für sie, die ja auch keine Juristen sind, stellt sich das eher so dar: "Wir haben's ins Netz gestellt, also kann es eh jeder benützen." Ich würde vorschlagen, dass du einfach Hrn. Ranninger anrufst und das Problem schilderst. Ich hatte schon einmal mit ihm zu tun, er ist sehr umgänglich. Wenn er dir als Antwort eine Email im obigen Sinne schreibt, hast du gewonnen, du musst die Email dann nur noch an die Mailinglist weiterleiten und auf der Innsbruck Seite [4] zitieren. Ach, ja, wenn du Zeit hast könnten wir das heute am Stammtisch besprechen: ab 19:00 im GH Kastanie in Völs. -- MfG, Boris [1] http://www.openstreetmap.org/copyright [2] http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Potential_Datasources [3] http://wiki.openstreetmap.org/wiki/WikiProject_Austria [4] http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Innsbruck#Useful_Resources _______________________________________________ Talk-at mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at
