On 23.06.14 11:14, Norbert Wenzel wrote:
> Das trifft auch in meinem speziellen Fall zu, aber da dieses Abbiegeverbot
> explizit ausgeschildert ist,

Also die Frage der Beschilderung greift hier zu kurz.

Bei einer Einbahn gibt's immer ein Einfahrt verboten Schild (ggf. mit
"ausgenommen Radfahrer"). Und wenn da dann noch eine vorgeschriebene
Fahrrichtung oder ein Linksabbiegeverbot zusätztlich steht, ist das kein Anlaß,
zusätzlich eine - unnötige - Abbiegerelation zu machen.

Umgekehrt sind Abbiegerelationen nötig, wenn eben z.B. ein Abbiegen verboten
ist, obwohl es nach der "Geometrie" möglich wäre. Und dabei ist wieder
unerheblich, wie das Abbiegeverbot jetzt kundgemacht wird, ob jetzt "nur" eine
Sperrlinie oder wohl zusätzlich meist eine vorgeschriebene Fahrtrichtung oder ob
da eine bauliche "Verhinderung" (z.B. Jersey Barrier) steht (oder beliebige
Kombination).

/al

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