Hallo, bei den Gemeinden werden Bestandsverzeichnisse aller Gemeinde- und Ortsstraßen geführt und zwar in Form einer Kartei. Dort ist jede Straße mit Anfangs- und Endpunkt vermerkt. Auch die offiziellen Straßennamen sind dort eingetragen. Es wird wohl auch eine Karte geführt, auf der die Straßenzüge farblich eingetragen sind.
Wenn man nett fragt (und ein paar sinvolle Gründe nennt), darf man dort vielleicht einmal Einsicht nehmen. Ich selbst habe es noch nicht gemacht, ich will nämlich noch abwarten, bis ich in meiner Stadt soweit fertig bin, dass ich alle Zweifelsfälle auf einmal klären kann. Ist zwar etwas umständlich, aber ich denke wenn man mehrere Zweifelsfälle hat lohnt es sich. Das gesagte gilt übrigens für Bayern, aber ich nehme an, dass es in anderen Bundesländern ähnlich geregelt ist. Die zugehörige Verordnung gibt es hier: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/rechtundtechnikundbauplanung/_gesetze_vorschriften/strassenrecht/baystrbestv_01_06_2004.pdf Man beachte § 6 und § 8 der Verordnung. Interessant auch diese Broschüre eines Softwareanbieters: http://www.akdb.de/fileadmin/akdb/docs/terawinstr.pdf Dort ist ein Muster eines solchen Karteiblattes abgebildet. Da die Verzeichnisse heutzutage wohl überwiegend (auch) elektronisch geführt werden, könnte man ja auch Frage, ob man die Daten in elektronischer Form für zu Hause bekommt. Vorausgesetzt man kann die lesen??? Grüsse! Nils _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

