Frederik Ramm schrieb:
> Die haessliche Frage ist, wie immer, ab wann die Integration unserer  
> Daten nicht mehr ein "collective work" darstellt (in einem  
> "collective work" koennen zig Lizenzen nebeneinander existieren),  
> sondern das Endprodukt zu einem "derived work" macht (dann wirkt die  
> Lizenz "infizierend").

Die Frage dürfte sich bei dem recht strengen deutschen Urheberrecht
nicht stellen. Es ist zwar so, dass für ein Werk oder gewisse Teile
davon mehrere Lizenzen existieren können, aber die Grenzen der Teile
müssen deutlich sein. (UrhG §4 (2))
Beim Zusammenführen von Geodaten ist das so gut wie unmöglich, schon
gemeinsame Knotenpunkte wären fraglich. Es wäre zwangsläufig nach §8 und
§9 UrhH zu behandeln (Miturheber bzw. Urheber verbundener Werke) und
dann ist wie du schon sagtest die Lizenz "infizierend".

Thomas


-- 
signature: http://nospam.nowire.org/signature_usenet.png

_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

Antwort per Email an