Moin,

> Zum Beispiel sthet bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und
> Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW): "Die Verwertung der Daten zum
> Zwecke des Aufbaus eines digitalen Datenbestandes mit der Absicht der
> kommerziellen Nutzung oder Veräußerung der Daten ist nicht zulässig."
>
> Und damit ist das für OSM tabu, denn von den Daten dürfen kommerzielle
> Dienste abgeleitet werden, oder?

ohje, schon wieder ein Jurastudium... :)

Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich sagen: ja, da lassen wir besser 
die Finger weg.

Andererseits erstellen wir ja eine freie Datenbank. Die Nutzung des Materiales 
ist also erstmal nichtkommerziell. Wenn das LUBW schon solche Bedingungen 
formuliert heißt das für mich ein wenig, dass sie ja evtl. durchaus eine 
Nutzung durch freie Projekte gutheißen. Der Text ist aber beliebig 
interpretierbar.

Cheers,

ce

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