>/ Mario Salvini schrieb:
//
/> du bist auch auf der Autobahn dazu verpflichtet die 
> Mindestgeschwingigkeit einzuhalten (60km/h). Das Gleiche gilt auch auf 
> Kraftfahrstraßen...

Du bist verpflichtet schneller zu fahren (wenn es Fahzeug, Verkehr und 
Witterung zulassen) 
da Du sonst eine vermeidbare Behinderung darstellst - §1StVO !

> btw. wie willst du bitte sonst erforderliche "bauartbedingte 
> Mindestgeschwindigkeiten" taggen, wenn nicht mit "MinSpeed=..." ?

Ergibt sich aus "highway=motorway" bzw. "motorroad=yes"

>>/ es gibt da so ein schönes verkehrszeichen, in dem eine zahl auf blauem
/>>/ grund abgebildet ist. die zahl, die dort steht, gehört in das
/>>/ minspeed-tag. es gibt in deutschland aber keine straßen, wo alleine
/>>/ durch eine straßen-klasse eine mindestgeschwindigkeit festgelegt ist.
/>>/ nichtmal auf autobahnen. 
/
> sowohl das Autobahn- als auch das Kraftfahrstraßenschild implizieren 
> eine Mindestgeschwindigkeit,  auch wenn du das jetzt nicht glauben 
> willst. ;)

Das hat mit dem Autobahnschild gar nichts zu tun.

Aus einem Urteil:
Auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung
kann zu einer Mindestgeschwindigkeit werden. Dies ist dann der Fall, wenn
einem Fahrzeug bei bestehender Geschwindigkeitsbeschränkung weitere
folgen. Dies ergibt sich aus §
1 StVO <http://www.anwaltonline.org/verkehrsrecht/gesetze/stvo/1.html>, nach 
dem niemand mehr als nach den Umständen vermeidbar
behindert oder gefährdet werden darf. Eine Geschwindigkeit, die deutlich
unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt, ist z.B. auf
Strecken, auf denen nicht überholt werden darf, eine vermeidbare Behinderung.

Damit müsstest Du dann für praktisch jede Strasse eine Mindestgeschwindigkeit 
eintragen.
Also bitte nur dort eine Mindestgeschwindigkeit eintragen wo das zugehörige 
Schild steht.
Alles andere macht keinen Sinn.

Garr





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