Schäuble Michele schrieb:
Inzwischen habe ich noch weitere gesetzliche Regelungen gefunden: In Artikel 109, Absatz 1 der Signalisationsverordnung [1] steht zum Beispiel: "«Nummerntafeln für Hauptstrassen» (4.57) werden nur auf den wichtigsten Hauptstrassenzügen nach Artikel 56 angebracht."

Bei Artikel 56 [2] heisst es: "«Nummerntafeln für Hauptstrassen» (4.57) haben eine weisse Zahl auf blauem Grund; *sie kennzeichnen die wichtigsten Hauptstrassen.* Die Nummern richten sich nach der Durchgangsstrassenverordnung vom 18. Dezember 1991 und werden gemäss Weisungen des UVEK ausgestaltet und angebracht."
Scheinbar haben die Straßen ohne Nummern nicht die Qualifikation zu den "wichtigsten Hauptstraßen" zu zählen? Wäre also eine unterschiedliche Einstufung von Primary/Secondary nicht naheliegend?

Gruß
mario

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