Hi! Sven Grüner schrieb: > Frederik Ramm schrieb: >> Hallo, >> >>> Am besten wäre wahrscheinlich einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Frage >>> zu >>> beauftragen (und ihn auch nach Gebührenordnung zu bezahlen). Dann haftet >>> der >>> im Zweifel für seine falsche Beratung (dafür muss jeder Anwalt eine >>> Rechtschutzversicherung haben). >> (1) dass wir Daten importieren, auf diesen dann aufbauen und spaeter >> aufgrund einer Beschwerde diese Daten und alles, was darauf aufgebaut >> ist, loeschen muessen; > > Ja, aber könnten wir in dem Fall nicht den Anwalt verklagen, dass wir > aufgrund seiner falschen Auskunft tausende von Arbeitsstunden vergeudet [...]
Also die Anwälte, die ich kenne, werden dir bei solchen Fragen immer nur ihre Meinung mit entsprechendem Disclaimer mitteilen, es sei denn, der Fall ist wirklich 100%ig eindeutig. Etwas ultimativ behaupten wollen sie zum einen nicht und zum anderen können sie das auch gar nicht. Woher sollen sie schließlich wissen, wie später mal ein Gericht darüber entscheiden wird? > Viel interessanter wäre aber tatsächlich die Frage, ob für geschütztes > Material OSMF oder der Mapper haften muss. Ich wüsste nicht, warum der Mapper *nicht* haften sollte. Schließlich hat er ja den Rechtsbruch begangen. Wir haben ja hier kein Arbeitsverhältnis mit entsprechender Weisungsbefugnis usw., bei dem man vor seiner eigenen Dummheit in gewissen Grenzen geschützt ist... -- Gernot _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

