Zitat von Joerg Fischer <[EMAIL PROTECTED]>:
> Der ist auch echt blöd. Falls das aus dem Googlebild nicht hervor geht:
> Die Straße ist in Höhe der Staumauer der Talsperre geführt, die Radler
> müssen runter bis zum Abfluß. Ok, es ist ne winzige Talsperre,
> vielleicht 10 Höhenmeter, aber es nervt schon irgendwie.
>
>> Ist der Weg überhaupt als Radweg gekennzeichnet?
>
> In beide Richtungen benutzungspflichtig, ja.

Vorrangig ist damit dieser Weg erstmal nur als Sonderweg für
Radler gekennzeichnet. D.h. Treckers müssen draußen bleiben,
wenn kein "landw. Verkehr frei" drunter steht...

Die Radwegbenutzungspflicht besteht aber eigentlich nur auf
straßenbegleitenden Radwegen und da könnte ein Zweifel aufkommen :-)
Außerdm wolltest Du doch bestimmt nachschauen, ob es Deiner Lieblingsente,
die im Staussee schwimmt, noch gut geh, und das geht nur von der
Straße aus, der Radweg führt demnach nicht dahin, wo Du hinwillst! :-)

> Um das Topic mal wieder zu
> treffen: ich habe den RW trotz Straßennähe getrennt erfasst, damit ein
> späterer (Rad)routenplaner ansagen kann, das dort abzubiegen ist. Wir
> werden sehen ob sich das bewährt.

Das könnte man auch mit direkt an die Straße gebundenen tags
hinkriegen: "In 50 m beginnt ein linksseitiger benutzungspflichtiger
Radweg. Suchen sie schnellstens eine Ausrede, ihn nicht zu benutzen!" ;)

Gruß Heiko



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