Hallole, > Dennoch ist der durch diese Beschilderung ausgedrueckte Wunsch ja > vermutlich ein anderer, naemlich, dass Durchgangsverkehr diesen Ort > meiden moege. Ich frage mich, wie ich sowas am besten taggen soll. > Eigentlich besteht ja eine gewisse Einigkeit darueber, dass > "residential"-Strassen ohnehin nicht zum Durchgangsrouten benutzt > werden sollen, d.h. ein guter OSM-Router wuerde mich sowieso nur nach > Ettlingenweier locken, wenn ich dort explizit mein Ziel setze. > Dennoch muesste irgendwie der Tatsache Rechnung getragen werden, dass > man diesen Ort nicht nur nicht durchfahren soll, sondern nicht > durchfahren darf... wenn ich nun den Zufahrtsstrassen irgendwie ein > "Anlieger frei" verpasse, wie soll ein Router denn damit umgehen? > Muesste streng genommen ein "Anlieger frei" nicht mit einer Relation > auf ein Gebiet verbunden werden, in dem das Anliegen sich befinden > muss? Die Ortsdurchfahrt Ettlingenweier ist fuer manche Strecken, > deren Start und Ziel ausserhalb Ettlingenweier liegen, durchaus > attraktiv; eine allgemeine Regel "beim Routing wird Anlieger frei > ignoriert, denn dass eine Strecke auf dem kuerzesten Weg zwischen A > und B liegt, ist bereits ausreichendes Anliegen, sie zu nutzen" > wuerde also durchaus fremden Verkehr durch Ettlingenweier fuehren.
Ich finde, die Erklärung des Bundesministeriums recht hilfreich: http://homepage.hamburg.de/menschenrechtsbund/anlieger-erklaerung.html Beim Routing würde ich Anliegerstraßen, komplett aussen vor lassen, wenn nicht Start oder Ziel direkt auf dieser Straße zu finden ist. Jemand, der durch den Ort hindurchfahren möchte, wird es meiner Ansicht nach vor Gericht schwer haben. Soweit mir bekannt, darf ich selbst dann eine Anliegerstraße nicht benutzen, wenn ich jemanden besuchen möchte, der direkt dahinter wohnt (aber halt nimmer in der Straße). > Nun frage ich mich zunaechst einmal, was das rechtlich bedeutet. Es > ist ja nicht so, dass jede Strasse im Ort ein "Anlieger frei"-Schild > haette. Ich vermute, dass dadurch eine Situation entsteht, in der > ich, wenn ich erstmal (aufgrund eines berechtigten Anliegens) in den > Ort eingefahren bin, ich mich dann darin nach Belieben tagelang mit > dem Kfz bewegen darf, oder? Naja, streng genommen darfst du dann innerhalb der Ortschaft so viel rumfahren, wie du magst, aber nimmer raus... Eine echte Touristenfalle also! ;-) Ich schätze aber mal, dass vor Gericht die ganze Ortschaft wie eine einzige Anleiger-frei-Straße betrachtet werden wird, da das das ist, was vermutlich beim Aufstellen der Schilder gedacht war. (Aber ich bin kein Jurist und hab' keine Ahnung...) Grüßle, Berni -- -- Schau doch mal wieder bei CrocoPuzzle rein. (www.croco-puzzle.com) _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

