> nachdem gestern - das seit gut zwei jahren geltende -
> informationsfreiheitsgesetz durch die medien geisterte, habe ich mir
> überlegt, ob wir das nicht auch für unsere zwecke nutzen können.
> interessant wären da sicherlich anfragen bei den
> landesvermessungsämtern, den katasterämtern oder den städten und
> gemeinden.

Wenn ich mich recht entsinne, gilt das Informationsfreiheitsgesetz
lediglich für Bundesbehörden. Damit wirst du in Landesvermessungämtern und
Gemeinden vermutlich wenig Eindruck schinden können ;-)
Zwar haben inzwischen auch einige Länder eigene IFGe, das sind aber bei
weitem nicht alle (BaWü z.B. nicht).


Gruß,
Daniel




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