Frederik,
Du sagst, dass meine Info falsch ist, dass die LWG "keine verbindliche Auskunft 
zu Rechtsfragen erteilen darf".
Kannst Du bitte erläutern, 
a) worauf sich das Recht der LWG begründet, VERBINDLICHE Auskünfte zu erteilen 
und 
b) woher die LWG das Recht hat, rechtsberatend tätig zu werden?
Vielen Dank.

Unterschiede im Datenschutz sind relativ gering in Europa: das stimmt, und es 
wird erfreulicherweise immer weiter harmonisiert.
Aber die Welt ist größer als Europa und wer sagt denn, dass nicht ein anderes 
Land andere Vorstellungen davon hat, wie Datenschutz auszusehen hat, Nord Korea 
z.B. oder China (wo meines Wissens das Mappen unter Strafe steht), oder der 
Iran.
Beispiel:
ich bin gerade aus Dubai zurückgekommen. Dort ist es bei Strafe verboten, Skype 
zu benutzen. Das kann sich ein Deutscher nicht wirklich vorstellen, der es 
nicht selbst erfahren hat?

Dass mit der Beantwortung von rechtlichen Fragen in einem Forum zumindest die 
Grenzen eines Graubereichs angetestet werden kann man im Internet vielfältig 
nachlesen, z.B: hier:
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20000063

Meine Empfehlung: selbst eine Meinung bilden und nicht auf Andere verlassen. 
Ein Gericht wird Leichtgläubigkeit i.d.R. nicht strafmildernd bewerten.

Cheers Markus



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Frederik Ramm [mailto:frede...@remote.org] 
Gesendet: Montag, 15. Juli 2013 08:32
An: talk-de@openstreetmap.org
Betreff: Re: [Talk-de] Project of the Week und Gamification

Hi,

On 07/15/2013 07:25 AM, Markus Semm wrote:
> Hallo, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in jedem Land anders.

Das stimmt. Wobei die Unterschiede im Datenschutz innerhalb der EU 
relativ klein sind.

> Darüber hinaus kann auch die
> Legal Working Group keine verbindliche Auskunft zu Rechtsfragen geben
> weil in Deutschland die Rechtsberatung den standesrechtlich
> organisierten und zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten
> Rechtsanwälten, Steuerberatern und Pfarrern vorbehalten ist.

Das ist so nicht richtig; das Rechtsdienstleistungsgesetz regelt die 
individuelle Beratung, nicht aber die Veroeffentlichung von allgemeinen 
Auskuenften. Wenn die LWG ein Statement veroeffentlichen wuerde, in dem 
drin steht: "Wir sind der Ansicht, dass man mit den OSM-Daten in allen 
EU-Laendern dies und jenes machen darf, weil das von der Lizenz/den CT 
abgedeckt ist", dann handelt es sich dabei um keine Rechtsberatung.

Zugleich wuerde ein solches Statement natuerlich dem einzelnen, der 
etwas mit OSM macht, keine Rechtssicherheit geben - wenn ihn spaeter 
jemand anzeigt, kann er zwar sagen "ich dachte, ich duerfte das", aber 
vor Rechtsfolgen schuetzt ihn das nicht.

Das gilt auch fuer andere Lizenzfragen; so wird z.B. immer wieder 
diskutiert, welche Lizenzfolgen sich aus dem Geocoding eines grossen 
Datenbestandes ergeben (wird der ganze Datenbestand ODbL oder werden 
zumindest die Adressen ODbL oder gar nix?). Die LWG wird von 
verschiedenen Seiten gedraengt, dazu ein Statement zu erarbeiten und 
wird das auch tun; eine Rechtssicherheit entsteht dadurch nicht. 
Allerdings kann die OSMF als Lizenzgeber natuerlich sagen: "Wir 
versprechen, dass wir keinen verklagen, der dies und das mit den Daten 
macht", und dadurch eine gewisse Sicherheit herstellen.

Beim Datenschutz ist das anders, weil da ja nicht der Lizenzgeber klagen 
wuerde, sondern der Betroffene, und das kann die OSMF nicht verhindern.

Da waere es vielleicht wirklich mal eine gute Idee, wenn die LWG die 
Sache pruefen lassen wuerde und wenn tatsaechlich Grund zur Sorge 
besteht, dass jemand mit einfachen Auswertungen aus dem Planetfile gegen 
den Datenschutz verstosssen kann, eine entsprechende Klarstellung in die 
CT schreiben, die das verhindert.

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail frede...@remote.org  ##  N49°00'09" E008°23'33"

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