Am 8. August 2013 23:30 schrieb Martin Koppenhoefer <[email protected]> :
> > > Il giorno 08/ago/2013, alle ore 20:48, Falk Zscheile < > [email protected]> ha scritto: > > >> Nein, es gibt verwaltungsorganisatorisch und rechtlich nur ein Berlin. > Das > > Land Berlin, dass gleichzeitig auch die Aufgeben zu erfüllen hat, die > > andernorts eigene Körperschaften (Kreise, Gemeinden) wahrnehmen. So > zusagen > > drei Dinge in einem. Falls du irgendwo etwas anderes gelesen hast, dann > > poste uns bitte den entsprechenden Link, damit wir es verifizieren > können. > > > einen ersten Hinweis hatte ich hier gefunden: > http://www.berlin.de/berlin-im-ueberblick/politik/index.de.html > > "Der Regierende Bürgermeister von Berlin ist der Regierungschef des Landes > Berlin und zugleich Stadtoberhaupt der Kommune." > > weiterhin Art. 1 der Berliner Verfassung: > Artikel 1 > (1) Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt. > Wenn man das "zugleich" im Verfassungstext weg ließe, dann hätte deine Argumentation etwas für sich. Dann läge es nahe von zwei Körperschaften auszugehen. Wenn da aber steht "er ist es zugleich", dann meint dies: in natürlicher Personalunion ohne, dass zwischen beiden Funktionen getrennt wird. Es bleibt deshalb dabei -- es gibt nur eine Gebietskörperschaft Berlin und deren (einziger) Chef ist der Regierende Bürgermeister. Wenn es hier zwei Körperschaften gäbe, so müsste das Amt des Regierenden Bürgermeisters theoretisch aufspaltbar sein -- in die Funktion des Stadtoberhauptes und jene des Regierungschefs. Das geht aber nicht. Es wird nur eine Person gewählt. Aus dem gleichen Grund wird man in Berlin auch vergebens nach einer Kommunalverfassung/Gemeindeordnung suchen. Möglicherweise steht dieser Passus in der Verfassung, damit niemand in den Bezirken auf die Idee kommt zu sagen 'man sei doch eigentlich Stadt oder Kreis im Lande Berlin' :-) Gruß Falk _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

