Am 19.10.2013 18:55, schrieb Falk Zscheile:

Guter Gedanke. Aber wie gesagt, wir müssen auf die OSM-Foundation
abstellen. Die müssten also zumindest dafür sorgen, dass auch sie keine
Verbindung mehr zwischen Nickname und Person herstellen könne. Aber
vermutlich rettet uns ohnehin Martins Hinweis, dass britisches
Datenschutzrecht einschlägig ist und dieses eher nicht das gleiche
Schutzniveau wie das deutsche Datenschutzrecht erreicht.

Falk
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Auf welcher Grundlage findet britisches Recht Anwendung?
Ich finde keinen Vertrag den man abschließt, der entsprechendes besagt.

Selbst wenn britisches Recht vereinbart wurde, gäbe es da vielleicht noch Bestimmungen aus Rom I, aber hier mehr dazu: http://www.delegedata.de/2013/07/rechtswahlfreiheit-im-datenschutzrecht/


Lg Jimmy

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