Hallo, am 12.11.2013 19:42 schrieb Markus:
Hier als Link: http://www.bkg.bund.de/nn_147094/DE/Aktu/OffeneStellen/stellen__node.html__nnn=true unter GI 8 / 15-13 EG 11
Die Stellen sind befristet -länger als zwei (konkret: knapp 4) Jahre. Es kann sich daher nur um eine Befristung mit Sachgrund handeln. (http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html) Es wäre gut, den Sachgrund zu kennen und ggf. prüfen zu lassen, wenn sich nicht im Laufe der Zeit eine Anschlussbeschäftigung findet.
Die Stellen sind nicht EG 11 ausgeschrieben, sondern BIS ZU EG 11. Wäre gut zu wissen, welche Voraussetzungen für welche Entgeltgruppe gelten.
Ich finde diese Ausschreibung nicht besonders transparent. Zum Jahreswechsel soll die neue Entgeltordnung Bund in Kraft treten (Text mir noch nicht bekannt). Wenn die Tarifmerkmale nicht völlig anders sind als bei den Ländern, unterscheiden sich die Ing.-Stellen EG 10 und EG 11 nicht durch die Qualifikation des Stelleninhabers, sondern durch die Tätigkeit (Merkmal "besondere Leistungen").
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