Am 25. November 2013 21:41 schrieb Henning Scholland <[email protected]>: > Am 25.11.2013 17:18, schrieb Georg Feddern: >> Bing hat die Luftbilder doch wohl auch nicht als PD zur Verfügung >> gestellt. ;-) > > Hier muss man zum einen unterscheiden zwischen: Privatwirtschaft und > öffentliche Hand und zum anderen zwischen Daten und Hintergrundbildern. > > Natürlich kann ein Konzern sagen, meine Bilder dürfen von OSM verwendet > werden. Eine Behörde kann das so nicht. Die kann nur sagen, jeder darf > unsere Bilder nutzen um daraus Geodaten abzuleiten, die dann unter > Lizenz X stehen. > > Bei Geodaten, die "nur noch" nach OSM importiert werden müssen/sollen, > muss die Lizenz dann schon kompatibel sein.
Bei einer Verwaltungsbehörde muss man genauer hinschauen, um deren Handlungsrahmen zu erkennen. Zum einen muss man schauen, was das Geodatenzugangsgesetz des Landes sagt: Fallen die Geoadaten unter dieses Gesetz und welche Lizenzierung sieht das Gesetz vor. Wenn das Gesetz nur irgendeine (freie) Lizenz fordert, dann hat eine Behörde durchaus ermessen und kann die Daten auch unter verschiedenen freien Lizenzen freigeben. Ob sie das auch will steht auf einem anderen Blatt. Maßstab ist dann im Wesentlichen der Gleichbehandlungsgrundsatz mit dem Verbot der willkürlichen Diskriminierung. Anders sieht es aus, wenn die Freigabe der Geodaten in einer Nutzungsverordnung geregelt ist und diese eine bestimmte Lizenzierung vorsieht. Dann sieht es für abweichende Lizenzierungen/Freigaben schlecht aus. Falk _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

