On Thu, Mar 13, 2014 at 12:51:22PM +0100, Falk Zscheile wrote:

> Worauf die betreffende Person aber vermutlich hinaus will: Radikale
> Tierschützer nutzen die Daten unter Umständen, um die jagdlichen
> Einrichtungen zu beschädigen. Die Beschädigung ist eine Straftat (§
> 303 StGB). Für einem Mapper aber durch Erfassung der Daten eine
> Beihilfe (§ 27 StGB) zur Sachbeschädigung zu konstruieren, halte ich
> für sehr weit hergeholt.

wäre mir nicht so sicher mit den Tierschützern - mindestens genauso oft 
kommt es wohl vor, daß da Konkurenz am Werk war.

Nun ist so ein Hochsitz in der Regel eine Art "lnadmark", wenn man die 
löscht oder zerstört kann die Orientierung erschwert sein.

Richard

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