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Ralf Oltmanns schrieb:
| Wenn an einem Parkplatz ein entsprechendes Schild hängt, kann der
| Eigentümer den Falschparker meines Wissens auf dessen Kosten abschleppen
| lassen.

Tatsächlich ist es so, dass der, der den Abschleppdienst anruft, zahlt.
Wenn Du einen Parkplatz vor deinem Haus mit Schild hast und lässt wen
abschleppen, musst Du Dir das Geld hinterher in der Regel über einen
Anwalt wiederholen, denn frewillig wird es Dir keiner geben.

Die Auskunft ist natürlich nicht rechtsverbindlich!

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