Wie ist die genaue Rechtslage bei den Denkmallisten? Deutsche Denkmallisten im Internet http://www.denkmalliste.org/denkmallisten.html
Die Denkmallisten sind öffentliche Register und stehen jedem zur Einsicht offen. Damit dürfte die Verwendung der Informationen auch nicht weiter eingeschränkt sein, oder? Falls der Rückgriff auf die Listen nicht möglich sein sollte, kann man ja auch vor Ort schauen, ob das eingetragene Denkmal durch ein Zeichen als solches gekennzeichnet ist. Könnten wir für OSM das Kennzeichnung von Kulturgütern nach den Vorschriften der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten verwenden? http://de.wikipedia.org/wiki/Denkmal -- Ist Ihr Browser Vista-kompatibel? Jetzt die neuesten Browser-Versionen downloaden: http://www.gmx.net/de/go/browser _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

