Wie ist die genaue Rechtslage bei den Denkmallisten? 

Deutsche Denkmallisten im Internet
http://www.denkmalliste.org/denkmallisten.html

Die Denkmallisten sind öffentliche Register und stehen jedem zur Einsicht 
offen. Damit dürfte die Verwendung der Informationen auch nicht weiter 
eingeschränkt sein, oder? 

Falls der Rückgriff auf die Listen nicht möglich sein sollte, kann man ja auch 
vor Ort schauen, ob das eingetragene Denkmal durch ein Zeichen als solches 
gekennzeichnet ist. 

Könnten wir für OSM das Kennzeichnung von Kulturgütern nach den Vorschriften 
der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten 
verwenden?
http://de.wikipedia.org/wiki/Denkmal
 
-- 
Ist Ihr Browser Vista-kompatibel? Jetzt die neuesten 
Browser-Versionen downloaden: http://www.gmx.net/de/go/browser

_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

Antwort per Email an