Hallo,
wegen der Quelle habe ich noch Anmerkungen.
Die Bekanntgabe und Veröffentlichung der Beschlüsse ist das eine,
wichtig ist aber auch ob die zuständige Verkehrsbehörde eine
verkehrsrechtliche Anordnung erlässt damit der jeweilige Beschluß auch
umgesetzt werden kann.
Ein Beschluss, so gut wie er auch gemeint ist, kann ja trotzdem
rechtswidrig sein.
Senni
Am 15.03.2016 um 21:53 schrieb [email protected]:
Am 15.03.2016 um 15:16 schrieb Paaß, Dominik:
Hallo,
ich habe aufmerksam verfolgt, was hier so geschrieben wurde und
versuche jetzt mal auf einige Themen einzugehen.
tags für Vorrang- oder Nachrang-Routen müssten zunächst mit der OSM
Community abgestimmt werden,
die ist recht heterogen, wie du bereits hier siehst. Ein eigenes tag
nur für eure Zwecke wird
sicherlich abgelehnt werden. Außerdem wird es keine Exklusivität
fürs Ändern geben.
Prinzipiell kann jeder neue tags einführen. Wenn das in größerem
Stil geschieht und nicht
abgestimmt ist, wird man den Widerstand anderer erfahren.
Schlimmstenfalls kann das zum
Revertieren aller Einträge führen, was für euch der GAU wäre.
Erfahrungen bei der Einführung >neuer tags habe ich nicht.
Einen eigenen tag nur für unsere Zwecke ergibt auch aus meiner Sicht
keinen Sinn, es sollte vielmehr ein Konsens gefunden werden. Sind
Vorrangrouten in der OSM überhaupt erwünscht (da man sie, wie hier ja
schon häufiger bemängelt wurde, nicht an Ort und Stelle überprüfen
kann) und wenn ja, mit welchem tag könnte die OSM-Community leben!?
kannst du bitte mal erklären wie diese Vorrangrouten durch die
Ordnungsbehörden/Straßenbehörden gekennzeichnet werden sollen.
Solange das uns nicht gesagt wird, werden hier noch die tollsten
Vermutungen und Taggingvorschläge gemacht.
Ich habe noch keine Rückmeldung darüber, inwiefern die Vorrangrouten
gekennzeichnet werden sollen. In manchen Fällen sollen wohl VZ 421ff.
und VZ 442ff. verwendet werden.
Wenn die Beschilderung mit StVO Zeichen 253 und gegebenenfalls
Zusatzzeichen für bestimmte Straßen erfolgen soll ist das in OSM gut
darstellbar, gleiches gilt auch für Tonnagebegrenzungen.
Wie schon gesagt werden natürlich alle vorhandenen Restriktionen
inkl. Zusatzzeichen bei der Planung der Vorrangrouten mit in die
Entscheidung einbezogen
Wenn die Vorrangrouten per Beschluß der zuständigen kommunalen
Verwaltung festgelegt werden und diese Beschlüsse öffentlich bekannt
gemacht werden gibt es auch keine Probleme mit der Lizenz zu OSM.
Als Beispiel für die Vorrangrouten und die zugehörigen Beschlüsse mal
das Beispiel Duisburg:
https://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=20066483&voselect=20056030
Hier kann man sowohl das beschlossene Vorrangroutennetz einsehen als
auch die Beschlüsse der einzelnen Stadtteile mit einsehen. So oder so
zumindest so ähnlich kann man sich das in unserem Projekt auch
vorstellen.
Solange die Routen nicht ausgeschildert sind, sind sie für OSM genauso
irrelevant wie die Inhalte eines Flächennutzungsplans. Dieser hat nur
für die Verwaltung eine gewisse bindende Wirkung. Erst der
Bebauungsplan
ist für den Bauherren richtig relevant. (Vorrangroute = FNP,
Verkehrsschilder = Bebauungsplan)
Wenn die Straßenklassifikationen in ein Routing mit einbezogen
werden, sehe ich keinen wirklichen Unterschied zur Verwendung von
Vorrangrouten, wenn sie politisch abgesegnet wurden.
Glaubst du etwa, dass sich der slowakische Lkw-Fahrer, der die
Abkürzung
durch das Wohngebiet nimmt, darum kümmert, ob der Gemeinderat, die
Straße zur Lkw-Vorrangroute erklärt hat, oder nicht?
Das Argument hinkt meiner Meinung nach etwas. Diese LKW-Fahrer
verwenden momentan hauptsächlich PKW-Navis, was bedeutet, dass auch
nahezu alle LKW-relevanten Restriktionen ignoriert werden, da diese
von PKW-Navis nicht berücksichtigt werden! Es ist vollkommen klar,
dass man nicht alle LKW-Fahrer mit einer Lösung auf geeignete Routen
bekommen kann, aber irgendwo muss man anfangen, sonst passiert
überhaupt nichts! Aus der Logistikbranche hier in NRW wurde uns
gegenüber schon sehr häufig geäußert, dass die sehnsüchtig auf eine
funktionierende Lösung warten, da die Probleme auf der berühmten
"letzten Meile" ein sehr hoher Zeit- und Kostenfaktor für die
Unternehmen ist. Wenn diese Unternehmen ihre Fahrer verpflichten ein
entsprechendes LKW-Navi zu benutzen, hat man schon viel gewonnen. Und
wenn die Logistikfirmen aus dem Ausland merken, dass es eine Lösung
gibt, die ihre Fahrzeuge sicher und planbar zum Ziel bringt, werden
auch diese ihre Fahrer dazu verpflichten.
ich denke nicht, dass LKW Fahrer ohne Ortskenntnis Abkürzungen durch
Wohngebiete nehmen, höchst >selten.
Sobald das PKW Navi versagt, irren viele Fahrer in Wohngebieten
herum, was auch von Vertretern der Kommunen bestätigt wurde.
Dazu ein Video von "ZDF heute nacht" zum Pilotprojekt im Ruhrgebiet:
https://www.youtube.com/watch?v=Sef50va1898
Um LKW-Vorrangrouten zu gennerieren wäre für mich der erste Schritt
das Starßenschilderkataster
öffentlich zu machen um es mit den erfassten Daten abzugleichen.
Hier würde doch schon viel helfen wenn Tonnagebegrenzungen,
Durchfahrtsverbote, Durchfahrtshöhen
und Geschwindigkeitsbeschränkungen für die Region abgeglichen und
ergänzt werden.
Der Plan ist tatsächlich, dass wir den Kommunen ermöglichen wollen
ihr gesamtes Schilderkataster digital zu erfassen. In vielen Kommunen
gibt es das natürlich schon, andererseits glaubt man gar nicht, wie
häufig die vorhandenen Schilder nur in Akten hinterlegt sind.
Da in den Beiträgen immer wieder angeklungen ist, ob
LKW-Vorrangrouten für das Routing relevant sind. Ich glaube schon, da
die Kommunen ihr eigenes Straßennetz am besten kennen (inkl. der
"Problembereiche") und eben auch wissen, wo Straßen vielleicht auch
aus baulichen Gründen nicht für LKW- Verkehre geeignet sind. Die
stetige Erhöhung der zugelassenen Achslast im Schwerlastverkehr hat
dazu geführt, dass das Anlagevermögen in Form von Straßen und Brücken
die nicht für solche Lasten ausgelegt sind, viel schneller kaputt
gefahren wurde, da es ursprünglich nicht für diese Lasten ausgelegt
war. Die Kosten für die notwendigen Reparaturen trägt dann im
Endeffekt der Steuerzahler.
Ich habe auch noch ein paar Fragen:
· Wie sieht es generell mit Straßenschildern in OSM aus? Gibt
es eine Übersicht, welche Schilder wie in OSM getaggt werden?
· Weiß jemand, ob es für kommerzielle Kartenanbieter wie HERE
oder TomTom lizenzrechtlich möglich ist OSM-Daten in ihr Routing
einzubeziehen. Wir wollen natürlich die Daten in so viele Navis wie
möglich integrieren. Wenn es also nicht möglich wäre, müssten wir
noch eine zusätzliche Lösung zur Verfügung stellen um Vorrangrouten
und Restriktionen in die kommerziellen LKW-Navi-Geräte zu bekommen.
Viele Grüße,
Dominik
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Hallo Dominik,
die öffentliche Bekanntmachung als Quelle für OSM finde ich in
Ordnung, dazu werden bestimmt aber auch noch andere Mapper was sagen.
Wenn ihr die kommerziellen Kartenanbieter darauf aufmerksam macht
werden sie sich bestimmt auch bewegen, wie die die Daten in ihre
Systeme bringen ist relativ unabhängig von OSM.
Eine Einladung zur pressewirksamem Startveranstalltung des Vorhabens
mit Politprominenz und Schnittchen schlagen die bestimmt nicht aus.
Wegweiser mit Piktogrammen ( VZ 421 ff. und VZ 442 ff. ) sind bisher
noch nicht vorgesehen, mit Text geht das.
Beschilderungen sind hier
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Key:traffic_sign beispielhaft
dargestellt.
Für unseren etablierten Editor JOSM gibt es für die Erfassung von
Schildern ein Plugin
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/JOSM/Plugins/RoadSigns .
Geschwindigkeitsvorgaben, Überholverbote und andere Streckenverbote
werden an der Straße erfasst, der Standort der Schilder kann auch
erfasst werden
Für LKW gibt es den Key hgv
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:hgv , der ist auch mit
zeitlichen Beschränkungen und ähnlichem kombinierbar.
Sieh dir doch bitte mal die "OSM Truck QA Map" an
http://maxheight.bplaced.net/overpass/map.html?lat=51.73963&lon=10.5925&zoom=15&layers=B0000000FFFFFFTFFFFFTTT&label=F&style=line&opacity=70
Bitte stelle euer Vorhaben auch im deutschen OSM-Forum vor
http://forum.openstreetmap.org/viewforum.php?id=14 , denn nicht jeder
Mapper liest hier mit.
Senni
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