Für die von mir genannten Ausnahmen dürften eher Zuständigkeiten
geregelt sein, echte Gebietsübertragungen hat es, glaube ich, nicht
gegeben. Die würden früher oder später ja in echten Grenzveränderungen
münden.

Die einzelnen Hausnummer-Ausnahmen sind eher schon lange so geregelt,
nur das GVZ (Gütervekehrszentrum) ist in den letzten paar Jahren
entstanden. [1] [2]]

viele Grüße

Dietmar


[1] http://www.daz-augsburg.de/?p=7640
[2] http://www.gvz-augsburg.de/traeger,28.html


Am 26.03.2016 um 11:09 schrieb Martin Koppenhoefer:
> 
> 
> sent from a phone
> 
>> Am 26.03.2016 um 10:57 schrieb Dietmar <[email protected]>:
>>
>> Keine Ahnung, wo die wählen. Im April gibt es wieder einen Tag der
>> offenen Tür, dann kann ich mal fragen, was es mit diesen besonderen
>> Hausnummern aus sich hat.
> 
> 
> wahrscheinlich gibt es eine Art Vertrag/Ratsbeschluss, wenn sie Gebiete 
> getauscht oder sonstwie übertragen/verändert haben, vielleicht schon in dem 
> ursprünglichen Beschluss, wo das Gewerbegebiet ausgewiesen wurde.
> 
> 
> Gruß,
> Martin 
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