Am 23.05.2017 um 16:59 schrieb dktue:
Hallo,

in Baden-Württemberg [1] liegt der Regierungsbezirk Tübingen [2].

Die Grenzen Baden-Württembergs läuft verläuft in der Mitte des
Bodensees, die des Regierungsbezirks Tübingens am Rand des Bodensees.

Sollte die Grenze des Regierungsbezirks Tübingen dort nicht identisch
mit der Grenze Baden-Württembergs sein?

Hallo,

den Umfang der Regierungsbezirke in Baden-Württemberg bestimmt § 12 des Landesverwaltungsgesetzes[a]. Demnach sind alle Regierungsbezirke aus den Gebieten von Stadt- und Landkreisen zusammengesetzt. Da die Flächen des Bodensees aber üblicherweise nie inkommunalisiert wurden (sogenannte ursprünglich gemeindefreie Gebiete) gehören sie wohl mangels entsprechender besonderer Festlegung auch nicht zu Landkreisen. Jedenfalls sollten die Regierungsbezirksgrenzen immer, auch am Bodensee, mit Kreisgrenzen zusammenfallen.

Gruß,
Mark

[a]http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-VwGBW2008pP12&psml=bsbawueprod.psml&max=true

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