Michael Jopen wrote:

> doch, das darf man. wohl.
> 
> Siehe 
> http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Luftaufnahmen_und_Geb.C3.A4ude

Das bringt leider gar nix, da dort nur steht, dass Luftaufnahmen nicht 
mehr von Vater Staat genemigt werden müssen. Unter Panoramafreiheit 
können sie aber auf keinen Fall fallen:

==ZITAT==
Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich 
sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein 
Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genausowenig zulässig wie ein 
Hubschrauber.
==ZITAT ENDE==

cu
Henry

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