Michael Jopen wrote: > doch, das darf man. wohl. > > Siehe > http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Luftaufnahmen_und_Geb.C3.A4ude
Das bringt leider gar nix, da dort nur steht, dass Luftaufnahmen nicht mehr von Vater Staat genemigt werden müssen. Unter Panoramafreiheit können sie aber auf keinen Fall fallen: ==ZITAT== Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genausowenig zulässig wie ein Hubschrauber. ==ZITAT ENDE== cu Henry _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

