Andreas Hubel schrieb:
> Anbei die neuesten Informationen zu dem Thema, wäre nett wenn jemand von 
> euch die weitere Kommunikation übernehmen und die Wikiseiten ensprechend 
> anpassen könnte, ich hab momentan zu viel zu tun.
>
> MfG Andi
>
>
> Anfang der weitergeleiteten E-Mail:
>
> Von: "Gigl, Claudia (LVG)" <[EMAIL PROTECTED]>
> Datum: 12. Juni 2008 12:52:12 MESZ
> An: "Andreas Hubel" <[EMAIL PROTECTED]>
> Betreff: AW: Nutzung von Luftbildern in OpenStreetMap
>
> Sehr geehrter Herr Hubel,
>
> vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion. Nach nochmaliger eingehender 
> Besprechung Ihres Anliegens in unserem Haus ergibt sich für Ihr Vorhaben 
> folgende Rechtslage:
>
> 1. Die Luftbilder des LVG Bayern dürfen unentgeltlich über den 
> BayernViewer und den WMS nur für private Zwecke genutzt werden. So steht 
> es in den Nutzungsbedingungen.
> 2. D.h. Sie dürfen für den privaten Gebrauch Ausdrucke erzeugen und 
> Daten auf den Rechner laden und in Software integrieren. So steht es im 
> § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG. („Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen 
> eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf 
> beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar 
> Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine 
> offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich 
> gemachte Vorlage verwendet wird.“)
> 3. Die weitere Nutzung der Luftbilder, z.B. zum Interpretieren und 
> Abzeichnen von Objektgeometrien (Straßen, Seen, Waldflächen usw.) und 
> ebenso zum Eintragen neuer Objekte in das Luftbild als Referenz steht 
> Ihnen für private Zwecke frei.
> 4. Privater Gebrauch ist nur das, was sich im häuslichen Bereich oder im 
> Freundeskreis abspielt und nur für diesen Bereich bestimmt ist. 
> (Fromm/Nordemann: Urheberrecht Kommentar S. 416). Wenn Sie also 
> Luftbilder zu Hause in Ihrer Freizeit benutzen, um sich eine eigene 
> Karte zu erstellen und diese ggf. mit ihren Freunden anschauen, dann ist 
> das erlaubte Nutzung.
> 5. Alles, was der eigenen beruflichen Tätigkeit und natürlich auch der 
> geschäftlichen Tätigkeit (Behörde) oder kommerziellen Tätigkeit 
> (Unternehmen) dienen soll, ist kein privater Gebrauch mehr. Auch die 
> Nutzung zu dem Zweck der Veröffentlichung bzw. öffentlichen 
> Zugänglichmachung im Internet ist kein privater Gebrauch, auch wenn sie 
> von Privatleuten in ihrer Freizeit ausgeübt wird.
> 6. Die Nutzung von Luftbildern für den Zweck des OpenStreetMapping, als 
> der Erzeugung und Veröffentlichung von Kartenobjekten, ist kein privater 
> Gebrauch. Für diese Tätigkeit bedarf es einer entgeltpflichtigen Lizenz.
>
> Ich bitte Sie, diese Information an Ihre Kollegen und Kolleginnen 
> weiterzugeben. Um die Mitwirkenden am OSM-Projekt vor rechtlichen Folgen 
> schützen, bitte ich Sie insbesondere, auf die Richtigstellung oder 
> Herausnahme der fehlerhaften Information im Open-Street-Map-Forum 
> hinzuwirken (http://wiki.openstreetmap.org/index.php/Datenquellen : „Bis 
> jetzt hat uns leider nur das bayerische Landesvermessungsamt die Nutzung 
> seiner DOPs für OSM-Zwecke erlaubt. Aber andere werden bestimmt folgen, 
> die Anfragen laufen und werden auf De:DOP_Sources dokumentiert.  Wer die 
> bayerischen Luftbilder abmalen möchte, der installiere sich das 
> WMS-Plugin für JOSM und füge nach dem Neustart in den JOSM-Einstellungen 
> auf dem neuen "WMS"-Reiter einen Eintrag mit folgender WMS-URL hinzu: …. „).
>
> Falls Sie noch Fragen haben, können Sie gerne anrufen (089/2129-1004) 
> oder mailen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Claudia Gigl
>
>
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Andreas Hubel [mailto:[EMAIL PROTECTED]
> Gesendet: Sonntag, 8. Juni 2008 18:42
> An: Gigl, Claudia (LVG)
> Betreff: Re: Nutzung von Luftbildern in OpenStreetMap
>
> Sehr geehrte Frau Gigl,
>
> Am 06.06.2008 um 13:46 schrieb Andreas Hubel:
>
> auch welche Seite beziehen Sie sich? Ich habe lediglich unseren 
> E-Mailverkehr an den OSM Verteiler weitergeleitet und kann deshalb nicht 
> direkt nachvollziehen, was andere Mitarbeiter des Projekts auf 
> irgendwelche Internetseiten geschrieben haben.
>
> Ich habe am Wochende etwas gesucht und folgende Seite gefunden, auf die 
> Sie sich vermutlich beziehen:
> http://wiki.openstreetmap.org/index.php/De:DOP_Sources
>
> und dann auch gleich einen entsprechenden Hinweis eingefügt ( 
> http://wiki.openstreetmap.org/index.php?title=De:DOP_Sources&diff=108951&oldid=108263
>  
> )
>
> Dort war die Erlaubnis leider, wie sie ihn ihrer E-Mail angesprochen 
> haben, sehr verkürzt dargestellt. Allerdings sehe ich momentan außerdem 
> noch einen Unterschied unserer gegenseitiger Definition von "Einzeichnen 
> von Details".
>
> Anbei die aus meiner Sicht wichtigsten Passagen bezüglich dieses Punktes 
> aus den bisherigem E-Mailverkehr:
>
>  > [...] Die Digitale Orthophotos (DOPs),
>  > die kostenfrei von der GDI angeboten werden, haben eine
>  > Bodenauflösung von bis zu 2m. Diesen Dienst dürfen Sie zum
>  > Einzeichnen von Details (wie in Ihrer Mail vom 17.5.2008 beschrieben)
>  > verwenden.
> [...]
>  >> sie bieten ja unter anderem auch einen frei zugänglichen WMS Server,
>  >> der die selben Daten ausliefert wie der BayernViewer. Wie würde es
>  >> bei diesem Dienst aussehen, denn die Bilder des WMS Service könnten
>  >> wir in unserem Editor evtl. mit anzeigen.
> [...]
>  >>>> Die Erfassung der Daten erfolgt momentan primaer mit Standard GPS
>  >>>> Geraeten, auf denen die abgefahrenen Wege aufgezeichnet werden.
>  >>>> Allerdings waere es durchaus hilfreich beim Einzeichnen von
>  >>>> Details auch auf Luftbilder zurueckgreifen zu koennen, deshalb
>  >>>> wollte ich Sie fragen, wie weit eine solche Nutzung moeglich
>  >>>> waere.
>
> Als ich in der ersten E-Mail (Zitatebene 4) den Abschnitt "Einzeichnen 
> von Details auch auf Luftbilder zurueckgreifen zu koennen" geschrieben 
> habe, war dies als alternativer Erfassungsweg zum vorgenannten Erfassung 
> mit GPS Geräten gedacht. Im konkreten Beispiel ging es mit dabei z.B. um 
> das einzeichnen von Sportplätzen, Parkflächen, Tennisfeldern...
>
> In der zweiten E-Mail (Zitatebene 2) habe ich auch erwähnt das wir den 
> WMS Dienst bevorzugen würden, da wir die DOPs damit in unseren Editor 
> einbinden könnten. Aber anscheinend haben wir uns dabei missverstanden.
>
> Was wäre jetzt aus ihrer Sicht konkret erlaubt?
> Wie sieht es insbesondere mit dem oben angesprochen Beispiel 
> (Sportplätze usw.) aus?
> Was haben Sie unter dem Begriff "Einzeichnen von Details" verstanden?
>
> MfG Andreas Hubel
>   
Das Wiki habe ich angepasst. Das Ergebnis lag ja schon länger in der 
Luft. Die Argumentation sehe ich auch als schlüssig an.

Der Punkt wo man IMHO noch einhaken könnte wäre, dass man versucht, eine 
offizielle Lizenz fürs Projekt zu bekommen. (Am besten kostenlos)

Die offizielle Summe ist allerdings nicht ohne:
Für die DOP 40 (40cm Auflösung) wären für Gesamt Bayern 72T€ fällig. 
Mehrplatzlizenz für über 100 Arbeitspläze erhöht noch mal um Faktor 2,5. 
Bei ausschließlicher Nutzung über den WMS Dienst reduziert sich der 
Preis auf 30% - allerdings pro Jahr.
Das wären also 54T€ pro Jahr - IMHO illusorisch und unnötig für uns.

Eine Chance wäre noch, dass wir versuchen nur eine offizielle Lizenz für 
die für privat kostenlosen DOP mit 2m Auflösung zu bekommen. Da steht in 
der Preisliste nur "Preis auf Anfrage" - hier gibt es evtl. auch 
Ermessensspielraum fürs Amt. Allerdings ist natürlich der Frage, welche 
Motivation das Landesvermessungsamt hat, ausgrechnet UNS seine 
Luftbilder kostenlos zur Verfügung zu stellen. Langfristig setzen wir 
jeden der weiterhin Karten verkaufen will mit unserem Projekt massiv 
unter Druck. Und die Landesvermesseungsämter verdienen im Moment gutes 
Geld mit ihren Topografischen Karten auf CD/DVD.

Gruß,
Thomas

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