Frederik Ramm schrieb: > > Mit unserer Kartenlizenz ist das genauso. Wenn Du fuer Deinen Auftrag- > geber die superduper Blinkeleuchtenkarte aus OSM-Material anfertigst, > Dein Auftraggeber die aber nur fuer sich alleine will, dann wird nichts > veroeffentlicht, und das ist auch rechtlich korrekt so. > > > An der Stelle die Frage: Ein kommerzieller "Hersteller" einer POI-Datenbank möchte gerne zur Vereinfachung der Pflege der POIs OSM benutzen. Muss er damit dann die POIs auch freigeben?
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