Hi,

>> Auch ohne Jurist zu sein, meine ich, daß die bereits beigesteuerten
>> Daten allerdings nicht mehr widerrufen werden können. Neu entscheiden
>> könntest Du Dich nur für zukünftig erstellte Daten, IMHO.
>
> Hm, das ist eigemlich eine gute Frage. Letztenendes gehört das Material  
> zu jedem Zeitpunkt mir, da das Copyright in DE nicht übertragbar ist.

Selbstverstaendlich gehoeren die Daten zu jedem Zeitpunkt Dir. Das
aendert aber nichts daran, dass Du das einmal erteilte Nutzungsrecht
nicht einfach widerrufen kannst. Wenn bei Dir im Regal ein Buch von
mir steht, haben ich (oder der Verlag) auch alle Rechte am Inhalt, 
aber mit dem Kauf des Buchs hast Du ein unwiderrufliches Recht er-
worben, es zu lesen - ich kann nicht ploetzlich herkommen und es
Dir wegnehmen wollen.

Man koennte hoechstens den durch die Veroeffentlichung geschlossenen
"Vertrag" im Nachhinein anzufechten versuchen, indem man behauptet,
Du seist geistig umnachtet gewesen, als Du auf "Upload" geklickt hast
oder seist Dir der Konsequenzen nicht bewusst gewesen oder so. Aber
das waere schon ein gewisser juristischer Kopfstand, ein einfaches
"ich hab's mir anders ueberlegt" reicht nicht.

(Das gilt uebrigens auch fuer "Public Domain"-Veroeffentlichungen, 
die in Deutschland als ein unwiderrufliches, unbeschraenktes Nut-
zungsrecht fuer jeden interpretiert werden. Du bist weiterhin der
geistige Eigentuemer, aber trotzdem kannst Du es Dir nicht ploetz-
lich rueckwirkend anders ueberlegen - die Lizenz ist erteilt.)

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail [EMAIL PROTECTED]  ##  N49°00'09" E008°23'33"


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