hy schrieb:

> Da du den Namen des Busfahrers nirgends hinterlegen wirst, duerfte dessen
> informationelles Selbstbestimmungsrecht nicht tangiert werden.

Es handelt sich bei den Tracks noch nicht um personenbezogene Daten, 
aber um personenbeziehbare. Und die sind zumindest wenn man der 
landläufigen FoeBud-Argumentation folgt sogar noch problematischer, da 
sie eben nicht unter Verschluss gehalten werden.

Ob jedoch ein Busfahrer, der per Definition seinen Dienst in der 
Öffentlichkeit verrichtet, in seinen Persönlichkeitsrechten 
beeindträchtig wird wurdh ein public tracklog: Wird hier niemand 
beurteilen können.

BTW: Habe Fußballspieler eigentlich was im Arbeitsvertrag, dass ihre 
Arbeit kameraüberwacht wird? <g>


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