Johann H. Addicks schrieb:
> Bitte beisst Euch nicht an den Urheberrechten fest.
> Alles was ein sinnvolles Logo oder sinnvolles Pictogramm ist hat keine 
> urheberrechtliche Schöpfungshöhe.

Für welches Land gilt das? Für Deutschland sicherlich nicht.

Wenn ich ein sinnvolles Piktogramm entworfen habe, was einfach
zu verständlich ist und dieses Piktogramm mit finanziellen
Absichten entwickelt wurde, wird jedes deutsche Gericht mir
zugunsten entscheiden!

Sonst würde jede Schriftart ja keinem Urheberrecht unterliegen!
> Abstrus wird es dann, wenn das DIN ein Piktogramm "Videoüberwachung" zur 
> Normung bringt (Kennzeichnung der Videoüberwachung ist schließlich 
> vorgeschrieben), für dieses Logo dann jedoch von den Nutzern 65,60 Euro 
> (netto) verlangt...
> http://www.beuth.de/langanzeige/DIN+33450/76533394.html
> Beim einem Gaststättenverband noch etwas günstiger: 61 Euro: 
> http://www.hotellerie.de/home/page_sta_1798.html

Hä? Um bei Schriftarten zu bleiben: jeder Autor kann das Ding
jedem Shop der Welt lizenzieren!

Wenn ich ein Logo entwerfe, kann ich es jedem Vektor-Shop
anbieten.

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