Hallo, Am 6. August 2008 17:27 schrieb Tobias Wendorff < [EMAIL PROTECTED]>:
> Martin Koppenhoefer schrieb: > > das ist nicht der ausschlaggebende Grund (und kann es rechtlich auch > > nicht sein). Vielmehr ist es so, dass nicht grundsätzlich überall > > B-Pläne aufgestellt sind, und die Gemeinden auch nicht verpflichtet > > sind, diese aufzustellen. In Berlin gibt es z.B. kaum B-Pläne. > > Eeehm ... Die Gemeinde stellt den Plan auf: Kommunale Planungshoheit! > > Sobald gebaut will _muss_ ein B-Plan aufgestellt werden, in Absprache > mit Eigentümern und Bauträgern. > > Nein, das stimmt nicht, es _muss_ keineswegs ein B-Plan aufgestellt werden! (Z.B. Neue Gebäude in Baulücken im bebautem Bereich ohne B-Plan können sich am Charakter der vorh. Bebauung orientieren; oder Bauen im Aussenbereich nach §34 etc.) Gruß Thomas Clormann
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