Hallo.

Am Donnerstag, 7. August 2008 schrieb Florian Heer:
> ich hab mir den Weg oft angesehen, ich habe kein Schild verpasst, da
> fehlt auch kein Schildermast etc., ich wollte es auch nicht glauben,
> aber ich habe eine Straße gefunden, die von einer Seite aus "Anlieger
> frei" ist, von der anderen Seite aus nicht...

Ich kenne so eine Straße auch, aber da ist es von einer Seite "Anlieger frei" 
und von der anderen "gesperrt, frei für land- und forstwirtsch. Verkehr".

Dort gilt dann das "Anlieger frei" bis dorthin wo es Anlieger gibt. Bei uns 
ist das ein Modellflugplatz und ein Wohnhaus, di eman auf dem Weg eben von 
der einen Seite anfahren darf.


Von einer Seite Anlieger Frei und von der anderen Seite überhaupt nicht 
gesperrt macht irgendwie sehr wenig Sinn. Dann könnte es sich um eine 
de-facto-Einbahnstraße handeln, aber was das verkehrsrechtlich für einen 
Nutzen haben soll, erschließt sich mir nicht ganz.

Gruß, Bernd

-- 
Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muss man ein
Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig.
  -  Albert Einstein

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