Am 21. August 2008 07:29 schrieb Sebastian Niehaus <[EMAIL PROTECTED]>: > "Martin Koppenhoefer" <[EMAIL PROTECTED]> writes: > >> Am 19. August 2008 07:30 schrieb Sebastian Niehaus >> <[EMAIL PROTECTED]>: >>> Garry <[EMAIL PROTECTED]> writes: >>> >>> [...] >>> >>>> Allerdings denke ich dass: >>>> >>>> (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug >>>> <http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php#> ständig beherrscht. Er >>>> hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- >>>> und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den >>>> Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. >>>> >>>> ...ausschliesst mit dem Fahrrad schneller als 50km/h (bergab) durch >>>> einen Ort zu fahren. >>> >>> Warum eigentlich? > > [...] > >> vielleicht weil Bremsen und Federung nicht fuer diese >> Geschwindigkeiten gemacht sind? Bist Du mal ueber 50 mit dem Fahrrad >> gefahren? > > Ja, teilweise auch mit viel Gepäck. > >> Das wackelt und vibriert nur noch. > > Das habe ich nicht bemerkt. > >> Ggf. ist das bei >> Profiraedern ein bisschen anders, aber mit den Raedern, mit denen ich >> unterwegs war, ist das eigentlich abzuraten ;-) > > Du wirst aber vermutlich auch nicht von einem Citroen 2CV ("Ente") > erwarten, dass er bei Tempo 200 eine satte Straßenlage hat, oder? >
nee, werde ich nicht. Das Thema ist aber ein anderes. Hier wurde die allgemeine Praxis in Frage gestellt, ob man maxspeed angeben soll, weil/wenn Fahrradfahrer nicht betroffen sind. Hierzu wurden schon verschiedene Beitraege gebracht, denen ich mich auch anschliesse: wir taggen mit maxspeed in erster Linie fuer PKW und Motorraeder, ggf. auch LKW, wobei dort schon einige Abweichungen entstehen. Das selbe gilt auch fuer Handkarren, Fahrraeder, etc. Es spielt in der Praxis fuer die allermeisten Fahrradfahrer praktisch keine Rolle, ob man 30, 50 oder 80 fahren darf. Wenn man 30 fahren darf, wird man dort auch praktisch nie schneller als 30 plus Toleranz fahren, bei 50 erst Recht nicht. Zweitens ist es ziemlich unwahrscheinlich, wenn man es trotzdem tut, dass man bestraft wird (werden kann), da die Polizisten beim Geschw.-Messen in der Regel Fahrraeder ignorieren (feste Kameras sowieso), und man drittens als Fahrradfahrer ohne Tacho sowieso nicht genau sagen kann, wie schnell man faehrt. Daher wuerde ich auch sofort Widerspruch einlegen, wenn zu schnelles Fahrradfahren von der Polizei geahndet wuerde. Die Artikel ueber Fahrradfahrer, die gelasert wurden, habe ich uebrigens nicht im Netz gefunden und auch noch nie davon gehoert, das wuerde ich eher unter urban-legend einsortieren. Im Gegenteil habe ich mir in meiner Jugend sogar gelegentlich einen Spass daraus gemacht, mit dem Fahrrad zu schnell an einer mobilen Messstelle (Radar) vorbeizufahren. Ausser Lachen ist nie was passiert. (Nun gut, die Sitten aendern sich, vielleicht reagieren manche Polizisten mittlerweile anders, provozieren muss man es trotzdem nicht unbedingt). Fuer mich resultiert aus dieser Diskussion, dass man maxspeed=xx wie auf dem Verkehrsschild angegeben, fuer den entspr. Streckenabschnitt taggen sollte. Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

