Hallo, jetzt fang ich wieder damit an: baulich-getrennt heißt "baulich" getrennt. Wenn die Wege zusammenführen heißt das nur, dass danach eine Fahrbahn = durchgängige Asphaltierung und keine baulichen Hindernisse zwischen den einzelnen Fahrspuren. Wenn doppelt durchgezogene Linie oder Schilder das Linksabbiegen verbieten, dann sollte auch eine no-left-turn / no-U-Turn-Restriktion erzeugt werden - IMHO.
Grüße, PieSchie Martin Koppenhoefer schrieb: >> Allerdings sollte es nicht möglich sein, eine Straße die baulich getrennt ist >> und dann zusammen geführt wird, an dieser Stelle als "links abbiegen" wieder >> zurück zu fahren. >> >> > warum sollte das nicht möglich sein? Es ist m.E. sogar der > Standardfall, dass man bei einer baulich getrennten Straße an den > Stellen, wo die Trennung aufgehoben wird, wenden kann. > _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

