Hallo,

jetzt fang ich wieder damit an:
baulich-getrennt heißt "baulich" getrennt. Wenn die Wege zusammenführen 
heißt das nur, dass danach eine Fahrbahn = durchgängige Asphaltierung 
und keine baulichen Hindernisse zwischen den einzelnen Fahrspuren. Wenn 
doppelt durchgezogene Linie oder Schilder das Linksabbiegen verbieten, 
dann sollte auch eine no-left-turn / no-U-Turn-Restriktion erzeugt 
werden - IMHO.

Grüße,
  PieSchie

Martin Koppenhoefer schrieb:
>> Allerdings sollte es nicht möglich sein, eine Straße die baulich getrennt ist
>> und dann zusammen geführt wird, an dieser Stelle als "links abbiegen" wieder
>> zurück zu fahren.
>>
>>     
> warum sollte das nicht möglich sein? Es ist m.E. sogar der
> Standardfall, dass man bei einer baulich getrennten Straße an den
> Stellen, wo die Trennung aufgehoben wird, wenden kann.
>   



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