Hatto von Hatzfeld wrote: > Wäre folgende Zusammenfassung okay?
Ja, nur noch eine Ergänzung: Beim letztenmal waren wir uns so ziemlich einig, dass wir Straßen als trunk taggen, die von §3 (3) 2c STVO erfasst werden und kreuzungsfrei sind, sowie Straßen, die davon erfasst werden würden, wenn sie ausserorts wären. §3 (3) 2c STVO: [...] Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. [... und] Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__3.html cu Henry PS: Und motorroad entspricht 1:1 dem Zeichen 331 (Kraftfahrstraße) und ist damit komplett unabhängig von trunk. PPS: Um auch die maximal erlaubte Geschwindigkeit für LKW abzubilden reichen diese Informationen allerdings NICHT aus. Hierfür müssten wir noch unterscheiden zwischen "außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind" (§18 STVO) und anderen trunks und motorroads. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

