Hallo.

Am Montag, 17. November 2008 schrieb Roland Spielhofer:
> Jetzt interessiert mich das aber auch: Wo gibt es hier eine
> Lizenzverletzung? Ich habe ein Programm, das eine OSM-Datei einliest und
>   eine Straßentabelle. Das Programm vergleicht die beiden Dateien und
> generiert eine Liste, in der die fehlenden Straßennamen verzeichnet
> sind. Die Liste dient mir als Anhaltspunkt für weitere Recherchen,
> Mapping-Planung usw, vielleicht wirft mir das Programm noch eine
> Prozentzahl (Erfassungsgrad) aus.

Meine laienhafte Einschätzung (und so halte ich es auch mit dem hiesigen 
Straßenverzeichnis) dazu ist:
Eine öffentlich zugängliche Liste kann ich natürlich mit einer anderen Liste 
vergleichen. Hab ich die Liste digital, dann vergleiche ich auch digital.

Dann habe ich für mich eine Liste, was ich noch mappen muss.

Problematisch wird's erst in dem Moment, wenn du die Liste irgendwo 
veröffentlichst. 


> Wo ist da eine kommerzielle Nutzung? Ich versteh' es nicht. 

Du darft keine Daten von der Liste in die OSM-Datenbank überführen, da man mit 
den in OSM enthaltenen Daten auch kommerzielle Dinge anstellen darf. Was du 
privat mit der Liste machst, geht eigentlich keinen was an wenn die Liste für 
privates anschauen freigegeben ist.

Gruß, Bernd

-- 
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