Hallo,

Jan Tappenbeck (OSM) schrieb:
> wie sieht das eigentlich mit Landschaftsschutzgebieten aus ??
> 
> Sind das auch Gesetze bei denen ich die Umgrenzung ggf. nachzeichnen - 
> übernehmen darf?
> 
> Hier ein Beispiel aus Lübeck: 
> http://www.luebeck.de/bewohner/umwelt_gesundheit/naturschutz/pdf/karte_lsg_ringstedtenhof.pdf
Schlüsselwort: Verordnung. Die Karte gehört - soweit es um die 
Begrenzung des LSG geht - zu einer amtlichen Bekanntmachung.
Folge: Landschaftsschutzgebiet abmalen, Straßen lieber nicht.

Gruß
nk

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