Hallo, Jan Tappenbeck (OSM) schrieb: > wie sieht das eigentlich mit Landschaftsschutzgebieten aus ?? > > Sind das auch Gesetze bei denen ich die Umgrenzung ggf. nachzeichnen - > übernehmen darf? > > Hier ein Beispiel aus Lübeck: > http://www.luebeck.de/bewohner/umwelt_gesundheit/naturschutz/pdf/karte_lsg_ringstedtenhof.pdf Schlüsselwort: Verordnung. Die Karte gehört - soweit es um die Begrenzung des LSG geht - zu einer amtlichen Bekanntmachung. Folge: Landschaftsschutzgebiet abmalen, Straßen lieber nicht.
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