Hi,

2008/12/5 Frederik Ramm <[EMAIL PROTECTED]>:
> Tim 'avatar' Bartel wrote:
>> Ganz so einfach ist das nicht, da es dem Eintrager vermutlich
>> schwierig fallen wird, "prior use" gegenüber uns darzulegen.
>
> Brauchst Du nur bei Patenten, glaube ich. Die blosse Nutzung eines
> Namens *kann* eine Handelsmarke begruenden, aber dazu muss eine
> Bekanntheit erlangt werden, die bei OSM ziemlich sicher nicht gegeben
> ist.

Konkretes Beispiel: Wir veranstalten seit Jahren jährlich eine Party
mit anfangs <100 Teilnehmern, später mehr. Dazu gibt es auch Nachweise
(u.a. Berichte in der Presse). Firma XYZ meldet unseren Partynamen als
Marke an, das geht auch durch. Wir zum Anwalt -> Nachweis der früheren
Nutzung. Alles wurde gut :-)

Tschüss, Tim.

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