> In Österreich schaut die Sache anders aus, die haben die sog.
> Lenkerauskunft,
> da muss der Fahrzeughalter angeben, wer gefahren ist.

Allerdings gibt es bei geringen Delikten davor die Anonymverfügung - wird die 
bezahlt, wird nie nachgefragt, wer's wirklich war.

lg Wolfgang


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