> Das hat nichts mit Unwissenheit zu tun. Das Befahren ist Anliegern und 
> Besuchern der Anlieger gestattet. Falls jemand probieren würde den 
> Suchverkehr bei nicht genau bekannter Adresse von der Einfahrerlaubnis 
> auszuschliessen, dann muss schon ein sehr verrückter Richter da sein, 
> damit Du ein Bußgeld aufgebrummt bekommst.

Spricht du eigentlich aus Erfahrung (und kennst konkrete Fälle) oder ist das 
Theorie?


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