Hallo,

Johann H. Addicks schrieb:
> Es könnte sich bei der Elbe durchaus um eine BundeswasserSTRASSE handeln ;-)

Wie du sicher weißt, IST die Elbe eine Bundeswasserstraße - Wie die 
Weser und selbst kleinere Nebenflüsse auch.

Na und?

Das bedeutet, dass der Bund Eigentümer dieses Grundstücks ist - nicht 
Inhaber der Gebietshoheit (Art. 89 GG).
Wie auch andere Immobilien des Bundes ist das für das betreffende Land 
NICHT exterritorial.

Gruß
nk

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