Hallo, Johann H. Addicks schrieb: > Es könnte sich bei der Elbe durchaus um eine BundeswasserSTRASSE handeln ;-)
Wie du sicher weißt, IST die Elbe eine Bundeswasserstraße - Wie die Weser und selbst kleinere Nebenflüsse auch. Na und? Das bedeutet, dass der Bund Eigentümer dieses Grundstücks ist - nicht Inhaber der Gebietshoheit (Art. 89 GG). Wie auch andere Immobilien des Bundes ist das für das betreffende Land NICHT exterritorial. Gruß nk _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

