-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1 Martin Garbe schrieb:
> Nehmen wir aber den Fall, dass Strafverfolger XY die OSM Datenbank > durchsucht und sieht, dass zum Zeitpunkt X eine Person Y in der Nähe des > Tatortes war, so stellt sich nun die Frage der Beweislage. Muss der > Strafverfolger beweisen, dass der GPS Track authentisch ist oder muss > der User beweisen, dass er gefälscht ist? In Deutschland sieht es immer noch so aus, das dir eine Straftat nachgewiesen (bewiesen) werden muss. Da, wie Du bereits selbst schreibst, ein GPS-Track keinerlei Beweiswert hat ist er für die Beweislage auch unerheblich. Möglich das ein findiger Ermittler aus so einem GPS-Track einen klitzekleinen Anfangsverdacht entwickelt, aber auch nicht mehr. Was anderes wäre es vielleicht, wenn bei einer Verkehrskontrolle der Polizist feststellt, dass ein GPS-Logger mitläuft und er diesen vor Ort beschlagnahmt. Daraus könnte man dann eventuelle Verkehrsverstöße herausziehen. Die im Web befindlichen GPS-Tracks wären dann eher für mögliche Konkurrenten/Chefs von Interesse. Möglich, dass sich Firma A dafür interessiert wo die Fahrer der Firma B unterwegs sind. Oder der Chef, wo seine Fahrer sich so tagsüber herumtreiben. - -- Gruß Mario -----BEGIN PGP SIGNATURE----- Version: GnuPG v1.4.9 (GNU/Linux) Comment: Using GnuPG with Mozilla - http://enigmail.mozdev.org iEYEARECAAYFAkljKnAACgkQdRpju1J3VHFdGQCdHiwRBDwPtcVycAOOavKYIZ5Z 3+AAn2sY9+rcf+2emviK7suNbcxKytDz =PGhB -----END PGP SIGNATURE----- _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

