Am 19. März 2009 22:48 schrieb Johannes Huesing <[email protected]>:

> Es geht ja nicht um Autorenschaft, sondern um Übernahme der
> Verantwortung. Also: Wer ist bereit, im Zweifel als Beklagter bei
> einer Beleidigungsklage auf Grund des Flugblatts sich hinzustellen.
>
> Kann ich das nächste Mal gerne für herhalten.

es geht allerdings nicht nur um Beleidigungsklagen. Garmin könnte Dich
z.B. verklagen, weil da ein 60Csx abgebildet ist ohne weitere
Hinweise. Sicher sind noch weitaus mehr Klagen denkbar, ich hatte auch
kurz mit der "Verlockung" gespielt, als Verantwortlicher auf einer
Massendrucksache zu stehen, das aber dann aus gutem Grund doch nicht
gemacht. Wenn man erstmal anfängt, das ganze "professionell" zu
"taggen", dann wird man noch einige mehr Disclaimer brauchen (z.B.
"die dargestellten Produkte sind Beispielabbildungen" der Urheber
steht nicht mit dem Rechteinhaber (Garmin) in Verbindung, evtl.
berührte Schutzmarken, wenn man dann den Hinweis ergänzt, etc.). Das
kann schnell ausufern. Am Ende muss man zum A7(oder so)-Flyer noch 3
Seiten kleinbedrucktes A4 mitreichen ;-)

Gruß Martin

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