Hallo, André Reichelt wrote: > ich wollte an dieser Stelle mal nachfragen, ob denn jemand mal Lust > hätte, einen Splitscreen-Vergleich der beiden Lizenzen anzufertigen,
Da muesstest Du genauer sagen, was Du eigentlich vergleichen moechtest. Juristisch gesehen sind die alte und die neue Lizenz Aepfel und Birnen, die lassen sich auf der Ebene nicht vergleichen. Am brauchbarsten ist, denke ich, der Vergleich auf der Basis von "Use Cases". Also eine Liste von Sachen, die man machen will oder vielleicht nicht machen koennen soll, und dahinter ein Haekchen in der Spalte CC-BY-SA und ein Haekchen in der Spalte ODbL. Eine Liste solcher Use Cases (ohne Haekchen) ist im Wiki zusammengetragen worden. Leider wird das dadurch massiv erschwert, dass die ODbL in der vorliegenden Version 0.9 buggy ist und einige Haekchen daher nicht da sitzen, wo sie nach Mailinglisten-Konsens sitzen sollten; ich gehe davon aus, dass diese Bugs repariert werden, bevor die 1.0 rauskommt, aber ich weiss es nicht sicher und kann meine Hand nicht dafuer ins Feuer legen. Eine weitere Erschwernis ist die Rechtsunsicherheit sowohl bei alter als auch bei neuer Lizenz. Wenn es zum Beispiel als sicher gelten koennte, dass die von uns gesammelten Daten dem Urheberrecht unterliegen, dann waere die alte Lizenz gar nicht so schlecht (sie haette immer noch Probleme, z.B. Namensnennung aller Personen und Inkompatibilitaet zu sowas wie BY-SA-NC); wird dies angezweifelt (was viele tun), so wird die alte Lizenz zu einer reinen "Wunscherklaerung" ohne juristischen Boden (was uebrigens IMHO auch gar nicht das allerschlechteste waere - ein juristisches PD mit einer moralischen Wunscherklaerung, da koennten wir sehr genau formulieren, was wir akzeptabel finden und was nicht, ohne uns damit aufhalten zu muessen, wie ein Richter im Kongo das interpretieren wuerde). Ebenso bei der neuen Lizenz, die stark auf dem Datenbankrecht fusst bzw. auf der Annahme, dass durch die Nutzung unserer Daten durch Dritte ein Vertrag zwischen diesen und der OSMF bzw. dem Mapper zustande kommen kann; wenn ein Gericht nun entscheiden wuerde, dass dies keinesfalls moeglich ist, sondern dass jeder einem solchen Vertragsabschluss explizit zustimmen muss, dann faellt auch die ODbL (zumindest im aussereuropaeischen Rechtsraum) zusammen wie ein Kartenhaus. Diese ganzen Unwaegbarkeiten sind aber das, was die Sache eigentlich schwierig macht, sowie die Interpretation von Klauseln - die alte Lizenz schreibt z.B. was von einer Namensnennung in einer Weise, die an das Medium "angepasst" sein muss; was genau heisst das? Die neue Lizenz gestattet beliebige "nicht substantielle" Auszuege - WTF? Beide Lizenzen unterscheiden zwischen "Sammelwerk" und "abgeleitetem Werk"; bei der alten Lizenz haben wir *selbst* entschieden, dass wir eine OpenLayers-Anwendung, bei der ein Layer OSM ist und der andere unter Copyright steht, nicht als abgeleitetes Werk betrachten, aber da koennte auch jemand ploetzlich kommen und was anderes behaupten. Und, und und. > Vielleicht ist das aber von der OSMF auch gar nicht gewünscht, da sie > andere Ziele verfolgen. Man weiss es nicht. Ich wuerde der OSMF keine *unlauteren* Absichten unterstellen. Ich denke, die wollen das leidige Thema einfach moeglichst schnell vom Tisch haben; vor ihrer Nase haengt jetzt eine Wurst, die zum greifen Nah ist (und der Weg zu allen anderen Wuersten ist lang und steinig), also muss es jetzt diese Wurst sein. Dabei stellen sie sich auesserst ungeschickt an und gefaehrden den Erfolg der Sache. Grundsaetzlich halte ich die neue Lizenz (wenn die Bugs behoben sind - und ich bin inzwischen nicht mehr sicher, ob dies ueberhaupt moeglich ist, ohne logische Widersprueche zu erzeugen) fuer deutlich besser als die alte, aber manchmal bin ich auch geneigt zu sagen: "So nicht, Freunde." Bye Frederik -- Frederik Ramm ## eMail [email protected] ## N49°00'09" E008°23'33" _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

