Martin Koppenhoefer schrieb: > Es geht wohl doch nicht so einfach. Sieht (für mich als Laien) so > aus, als könnte man doch zeitlich unbefristet ein kostenloses > Nutzungsrecht für alle denkbaren Nutzungsarten einräumen (s. § 30 > UrhG). Die sollte man dann allerdings auch nennen, sonst wirds > kompliziert:
Hey, die Formulierung kenne ich irgendwoher :-) > (3) Sind mehrere Werke oder Werkbeiträge zu einer Gesamtheit > zusammengefasst, die sich in der neuen Nutzungsart in angemessener > Weise nur unter Verwendung sämtlicher Werke oder Werkbeiträge > verwerten lässt, so kann der Urheber das Widerrufsrecht nicht wider > Treu und Glauben ausüben. Ja, das habe ich ja neulich auch kritisiert, aber niemand hat drauf gehört. *Falls* unsere Daten eine Schöpfungshöhe haben und Miturheber daran beteiligt sind, dann kann ein einzelner Urheber nicht einfach sagen: Wusch, ich entziehe Euch meine Daten - so verstehe ich das jedenfalls. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

