> Ich finde man sollte sich möglichst nahe an die Namen halten, die der > Gesetzgeber für für die einzelnen Schutzgebiete vorsieht (vgl. §§ 22 > ff. BNatSchG), sonst handelt man sich durch die Hintertür wieder > Abgrenzungsprobleme ein (z.B. ein Naturschutzgebiet, dass Wald und > Wiese umfasst). Da es sich um vom Gesetzgeber bestimmte Namen und > Schutzinhalte handelt wird es möglicherweise zu nationalen > Abweichungen bei der Bezeichnung kommen. Ich habe keinen Überblick ob > es überall (zumindest in Europa) vergleichbare Schutzgebiete in > Analogie zu denen des BNatSchG gibt. Dann wird es entweder > verschiedene Begriffe geben oder die für Deutschland gefundenen > Begriffe müssen lür andere Länder mit einem angepassten Inhalt gefüllt > werden. Bei FFH-Gebieten[1] und SPA-Gebieten[2] (§ 32 ff. BNatSchG) > ist die Existenz auf dem dem gesamten Gebiet der EU sicher. > In Österreich ist Naturschutz Landessache, daher gibt es hierzulande 9 verschiedene Interpretationen ;-) Für die internationale Darstellung von Schutzgebieten wäre wohl ein System analog zu den adminsitrative boundaries sehr wünschenswert.
BTW: in Österreich haben wir auch noch das Naturdenkmal, was auch eineinzelner Baum sein kann. Lg aus Wien Wolfgang _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de