> Ich finde man sollte sich möglichst nahe an die Namen halten, die der
> Gesetzgeber für für die einzelnen Schutzgebiete vorsieht (vgl. §§ 22
> ff. BNatSchG), sonst handelt man sich durch die Hintertür wieder
> Abgrenzungsprobleme ein (z.B. ein Naturschutzgebiet, dass Wald und
> Wiese umfasst). Da es sich um vom Gesetzgeber bestimmte Namen und
> Schutzinhalte handelt wird es möglicherweise zu nationalen
> Abweichungen bei der Bezeichnung kommen. Ich habe keinen Überblick ob
> es überall (zumindest in Europa) vergleichbare Schutzgebiete in
> Analogie zu denen des BNatSchG gibt. Dann wird es entweder
> verschiedene Begriffe geben oder die für Deutschland gefundenen
> Begriffe müssen lür andere Länder mit einem angepassten Inhalt gefüllt
> werden. Bei FFH-Gebieten[1] und SPA-Gebieten[2] (§ 32 ff. BNatSchG)
> ist die Existenz auf dem dem gesamten Gebiet der EU sicher.
> 
In Österreich ist Naturschutz Landessache, daher gibt es hierzulande 9
verschiedene Interpretationen ;-) Für die internationale Darstellung von
Schutzgebieten wäre wohl ein System analog zu den adminsitrative boundaries
sehr wünschenswert.

BTW: in Österreich haben wir auch noch das Naturdenkmal, was auch
eineinzelner Baum sein kann.

Lg aus Wien

Wolfgang


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